Integrierte Gesamtschule "Walter Karbe"

Schulordnung

 

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und des Wohlfühlens! Deshalb sind wir freundlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll, aufgeschlossen Neuem gegenüber und gehen respektvoll miteinander um.

 

Um die Einhaltung der Schulordnung zu gewährleisten, ist den Anweisung der Lehrkräfte und Mitarbeitenden Folge zu leisten.

 

1. Richte Dich nach Deinem Stundenplan und dem Schulvertretungsplan:

  • Erscheine mindestens 5 Minuten vor dem Unterricht im jeweiligen Klassen-bzw. Fachraum, bereite Dich auf den Unterricht vor.
  • Betritt Fachkabinette und die Sporthalle nur in Gegenwart des Lehrers/der Lehrerin.

 

2. Nutzung der internetfähigen Mobilfunkgeräte:

Die Einzelheiten werden in der Nutzungsordnung geregelt.

 

3. Verhalten im Schulgebäude:

Halte Deinen Arbeitsplatz, das Schulgebäude und  den Schulhof sauber...

...zerstöre nicht mutwillig und vergreife Dich nicht an fremden Sachen.

...Beachte, dass Du bei Verstößen zum Reinigen des Schulhofes herangezogen wirst.

...bringe nur Sachen zur Schule mit, die zum Unterricht gehören, den Unterricht nicht stören und andere nicht gefährden.

...gib gefundene Gegenstände im Sekretariat oder beim Hausmeister ab.

  •  Verhalte dich leise
  • Raumwechsel nach der ersten Stunde
  • Schultaschen
  • Müllvermeidung/Sauberkeit

 

4. In den Pausen und unterrichtsfreien Zeit:

  • Große Pausen: verlasse die Unterrichtsräume in Richtung Schulhof
  • Regenpausen: alle bleiben im Gebäude.
  • Kleine Pausen: wechsle den Raum oder bleibe in dem jeweiligen Schulhof.
  • Ausfallstunden: nutzenden Schulhof, den Essensraum oder den zugewiesenen Klassenraum.
  • Verlassen des Schulgeländes: nur, wenn Deine Eltern dem schriftlich zugestimmt haben.
  • Bei Unwohlsein oder Krankheit: Informiere zunächst Deine/n unterrichtende/n Fachlehrer/in und melde Dich dann im Sekretariat!

 

5. Das Schulgelände:

  • Auf dem Schulgelände herrscht Fahrverbot für Schüler.
  • Stelle Dein Fahrrad im Fahrradständer ab.
  • Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauchverbot (Nichtraucherschutz).Legale und illegale Drogen dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Dies umfasst alle Gegenstände, welche anderen Schaden zufügen können.
  • Zum Schutze aller werden Verstöße gegen das Strafgesetz angezeigt.

 

6. Jeder ist für sein Verhalten selbst verantwortlich:

  • Fremdenfeindlichkeiten und alle damit verbundenden Symbole schaden unserer Atmosphäre und werden von uns nicht toleriert

...bei Verstößen entscheidet der/die Klassenleiter/in in Absprache mit der Schulleitung, welche Schritte im Interesse eines geordneten Schullebens unternommen werden sollen.

...Du kannst dabei zu nützlichen Arbeiten in der Schule herangezogen werden.

 

Ertönt das Alarmzeichen (Sirenenton) verhalte Dich nach dem Alarmplan!

 

Neustrelitz, den 1. August 2022

 

 

Dr. Margit Klameth-Maronde

-Schulleiterin der IGS "Walter Karbe"-

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